Umweltplakette
Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
(Langtitel: Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, umgangssprachlich auch: Feinstaubverordnung) ermöglicht die Einrichtung von so genannten Umweltzonen in Deutschland als Maßnahme zur Einhaltung der Luftgrenzwerte für Feinstaub und Stickstoffoxid.
In eine Umweltzone dürfen nur Kraftfahrzeuge bestimmter Schadstoffgruppen einfahren. Die Schadstoffgruppen orientieren sich an der Euro-Abgasnorm sowie dem Feinstaubausstoß des Fahrzeugs. Die Umweltzonen sind sehr umstritten, da in wissenschaftlichen Studien keine Verbesserung der Luftqualität zu erkennen war.
